Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs wieder möglich - Inkrafttreten der ab 13. Mai 2020 gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs wieder möglich - Inkrafttreten der ab 13. Mai 2020 gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus

von Kreissportbund (Kommentare: 0)

Mit dem Inkrafttreten der ab 13. Mai 2020 gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 darf in Thüringen wieder mehr Vereinssport angeboten und getrieben werden, an der frischen Luft, sowie in Sportstätten. Ein nächster Schritt zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs ist möglich, stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften.

Den Wortlaut der gemeinsamen Pressemitteilung des TMBJS und des LSB Thüringen finden Sie hier:

https://bildung.thueringen.de/bildung/medienservice/detailseite/thueringer-sportvereine-duerfen-eingeschraenkt-oeffnen/

Damit sind viele Vereinsaktivitäten des organisierten Sports landesseitig nicht mehr verboten, siehe § 12 Absatz 4! Um vor Ort in den vereinseigenen oder kommunalen Sportanlagen tatsächlich wieder Sport treiben zu können, sind aber noch weitere Schritte notwendig.

Neben den Regelungen der Verordnung: https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen#c14180 sind auch die Vorgaben des Konzeptes des TMBJS zu beachten. Dieses ist untenstehend als Download verfügbar.

Um den Vereinen größtmögliche Hilfestellung und Handlungssicherheit zu geben haben wir in den letzten Tagen ein Dokument mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen bei der Wiederaufnahme des Vereinstrainings erarbeitet, welches ebenfalls zur Kenntnis und Weitergabe im Folgenden angefügt ist.

Verwiesen sei auch noch einmal auf die sportartspezifischen Übergangsregeln der Sportfachverbände, welche im Hinblick auf die ausgeübten Sportarten für die Vereine und Landesfachverbände große Relevanz haben. Sie werden auf der Seite des DOSB ständig ergänzt und aktualisiert:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/

An die Vereine werden Newsletter mit detaillierten Informationen zu den Themen: Wiederaufnahme des Sportbetriebs, Antragsschluss, Soforthilfe des Landes, Vereinsförderung und Mitgliedsbeitrag LSB, aktuelle Fortbildungen als Webinare und weiteren aktuellen Informationen versendet.

Wir bitten Sie, sich auch weiterhin auf der Homepage des LSB Thüringen zu informieren. Dort werden fortlaufend neue Informationen eingestellt und ergänzt.

https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/

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