Befreiung von Testpflicht für vollständig immunisierte Personen im Sport

Befreiung von Testpflicht für vollständig immunisierte Personen im Sport

von Kreissportbund (Kommentare: 0)

Mit Schreiben vom 9. Dezember 2021 hat Gesundheitsministerin Heike Werner darüber informiert, dass vollständig immunisierte Personen im Rahmen der 2G Plus-Zugangsbeschränkung von der Testverpflichtung befreit sind. Nach Rücksprache mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gilt dies auch für den organisierten Sport – auch wenn die aktuell geltende Allgemeinverfügung für den Sportbetrieb diese Neuerung noch nicht beinhaltet.

Als vollständig immunisiert gelten:

  • Personen, bei denen die letzte für eine Grundimmunisierung erforderliche Impfung nicht länger als 6 Monate zurückliegt
  • geimpfte Personen die zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten haben („Boosterimpfung“)
  • genesene Personen

Bisher galt eine Testpflicht, also 2G+ per Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen und Nachweis eines negativen Testergebnisses für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen.

Text: Landessportbund Thüringen

Aktuelle Informationen und immer ein aktuelles Update über die Corona News finden Sie auf der Homepage des Landessportbund Thüringen: https://www.thueringen-sport.de/

Im Folgenden das Schreiben des Gesundheitsministeriums als Download:

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