Corona-Regelungen für organisierten Sport ab 19. März 2022 gelockert

Corona-Regelungen für organisierten Sport ab 19. März 2022 gelockert

von Kreissportbund (Kommentare: 0)

Mit der Verkündung der aktualisierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung lockert Thüringen die Infektionsschutzmaßnahmen für den organisierten Sport und ermöglicht damit Sport fast im Normalbetrieb.

Der Landessportbund Thüringen begrüßt diese Lockerungen ausdrücklich als ein wichtiges Signal für einen Neustart des organisierten Sports nach langen Monaten starker Einschränkungen. Alle Mitglieder können nun wieder an den Angeboten teilhaben, das Ehrenamt wird bezüglich bisher oftmals verwirrender gesetzlicher Vorgaben entlastet. Zugleich appellieren wir weiterhin um Verantwortungsbewusstsein und Sorgsamkeit gegenüber allen Beteiligten angesichts der aktuell sehr hohen Infektionszahlen. Nur gemeinsam und mit gegenseitiger Achtung lässt sich die Pandemie eindämmen und der Sprtbetrieb langfristig absichern.

Folgende Regeln gelten in der Übergangsphase vom 19. März 2022 bis zum 2. April 2022:

§ 20 Organisierter Sportbetrieb

- Keine Zugangsbeschränkungen für Sporttreibende;
- Bei der Durchführung des organisierten Sportbetriebs ist die Anwendung der jeweiligen vereins- und sportartspezifischen Hygienekonzepte sicherzustellen. Anlagenspezifische Infektionsschutzanforderungen des Trägers der Sportanlage sind zusätzlich zu beachten.
 - gilt auch für Abschluss- und Eignungsprüfungen, Lehrgänge für die Aus- und Fortbildung sowie die nach dem Vereinsrecht notwendigen Zusammenkünfte.


§ 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern
- Für Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportveranstaltungen gelten im Innenbereich 3G-Zugangsbeschränkungen.
- Die Anzeigepflicht für Sportveranstaltungen beim örtlichen Gesundheitsamt entfällt.

Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport/ LSB Thüringen

Weitere Infos unter: Verordnung Covid 19 tmasgff

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