Landesaktionsprogramm „Stärken Unterstützen Abholen“

Landesaktionsprogramm „Stärken Unterstützen Abholen“

von Kreissportbund (Kommentare: 0)

Das Landesaktionsprogramm „Stärken Unterstützen Abholen“ tritt an Schulen ab sofort in die Umsetzungsphase – auch Sportvereine können von einer Förderung profitieren.

Plangemäß hat zum zweiten Schulhalbjahr 2021/22 die Umsetzungsphase des Landesaktionsprogramms „Stärken Unterstützen Abholen“ für Kinder und Jugendliche nach Corona begonnen. Der Freistaat setzt damit das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Bundesprogramm weiter um, das Kinder und Jugendliche nach den langen Einschränkungen zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen begleiten und sie beim Aufholen von Lernrückständen unterstützen möchte. Ein wichtiger Bereich dabei sind Angebote für die körperlich-motorische Entwicklung, die nach Einschätzung der Kinder- und Jugendmedizin bei sehr vielen Kindern ins Stocken geraten ist. Das Landesaktionsprogramm ist ein zeitlich begrenztes Corona-Aufhol-Programm.

Zur Förderung entsprechender Maßnahmen hat der Landessportbund Thüringen eine Kooperation mit dem Thüringer Sportministerium abgeschlossen, um Sportvereine bei der Umsetzung von Sportangeboten zu fördern - es bestehen aktuell drei Förderbausteine.

Sportvereine als Anbieter von zusätzlichen Bewegungs- und Sportkursen in Schulen

Gefördert werden Vereine, die in Zusammenarbeit mit den Stadt- und Kreissportbünden und Sportfachverbänden Angebote vor Ort gemeinsam mit den Schulen vermitteln. Sportvereine als Anbieter von zusätzlichen Bewegungs- und Sportkursen in Schulen erhalten für die Durchführung eine Förderung.

Derzeit ist eine Laufzeit für das 2. Schulhalbjahr 2021/2022 sowie das Schuljahr 2022/2023 jeweils inklusive der Ferien vorgesehen. Die Durchführung entsprechender Angebote durch Sportvereine wird wie folgt gefördert:

    - Honorare in Höhe von 30 Euro für lizenzierte Übungsleitende/Trainer
    - 50 Euro für Trainer mit Master- und Diplomabschlüssen
    - Sportangebote pro 45 Minuten und Sachkosten pauschal mit 15 Euro je teilnehmendem Schüler für Bewegungs-und Sportkurse, die wöchentlich, alle 2 Wochen, als Projekt oder in den Ferien stattfinden

Angebote von Vereinen mit Schulen, die über das Landesaktionsprogramm gefördert werden, können nicht darüber hinaus auch über die LSB-Förderung „Kindergarten-Schule-Sportverein“ Geld erhalten. Dies wäre eine Doppelförderung und schließt sich aus. Daher empfiehlt der LSB das Landesaktionsprogramm insbesondere für den Ferienzeitraum (Ostern, Sommer, Herbst, Winter) zu nutzen und dortige Angebote in Abstimmung mit Schulen zu unterbreiten.

Alle Vorlagen der Verträge finden Sie im Downloadbereich des LSB Thüringen.

Text und alle wichtigen Informationen finden Sie unter: thueringen-sport

 

 

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