1.000 x 500 Euro - Kinder in die Sportvereine

1.000 x 500 Euro - Kinder in die Sportvereine

von Kreissportbund (Kommentare: 0)

Was wird gefördert?
Gefördert werden außerschulische Maßnahmen, die Kinder- und Jugendliche wieder in Bewegung bringen.
Dazu zählen etwa Schnupperstunden, Familiensportfeste, Wettbewerbe, Sportcamps oder Sportabzeichentreffs. Zudem kann finanzielle Unterstützung für die Honorare von Übungsleitenden oder deren Qualifizierung beantragt werden.

Förderhöhe:

  • bis zu 50 Mitgliedern im Kinder- und Jugendbereich bis 18 Jahre (Voraussetzung ist die Mitgliederbestandserhebung 2023) - eine Maßnahme mit 500 Euro 
  • 51 bis 100 Mitgliedern im Kinder- und Jugendbereich - zwei Maßnahmen mit jeweils 500 Euro (1.000 Euro)
  • mehr als 100 Mitgliedern im Kinder- und Jugendbereich - drei Maßnahmen mit jeweils 500 Euro (1.500 Euro)

Voraussetzungen:
Die Maßnahmen müssen von einer qualifizierten Person – Übungsleiter*innen oder Trainer*innen mit Lizenz, Vereinsmanager*innen oder Sportabzeichen-Prüfer*innen mit Lizenz – geleitet und geplant werden. Darüber hinaus ist der Einsatz von Helfer*innen möglich. Der Sportverein muss von allen für die Maßnahmen eingesetzten Personen die Einsicht in die erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse, die zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein dürfen, dokumentieren.

Förderfähige Ausgaben:
Ausgaben für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Maßnahmen und Projekte, insbesondere Organisations- und Sachkosten sowie zur Honorierung und Qualifizierung von Übungsleiter*innen.

Antragsverfahren:
Die Beantragung muss mittels Antragsformular bis zum 31. März 2023 erfolgen. Die Maßnahme muss bis 30. Juni 2023 stattgefunden haben.

Weitere Informationen/Quelle Text: LSB Thüringen

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