Schulsporthallen und Sportanlagen des Wartburgkreises sind ab sofort wieder für den Vereinssport eingeschränkt nutzbar
Das Landratsamt Wartburgkreis weist daraufhin, dass die Schulsporthallen des Landkreises ab sofort wieder eingeschränkt für den Vereinssport nutzbar sind.
Die Nutzung kann dann gestattet werden, wenn der Verein glaubhaft macht, dass für den Übungsbetrieb ein vereins- oder sportartspezifisches Hygieneschutzkonzept vorhanden ist, dass auf Verlangen des Gesundheitsamtes vorgelegt werden kann.
Die Handlungsempfehlungen des Landessportbundes Thüringen e.V. sowie die besonderen Regelungen für die einzelnen Sportarten, die vom zuständigen Dachverband vorgegeben werden, sind strikt einzuhalten.
Mit der Nutzung wird gleichzeitig das Sicherheits- und Hygienekonzept des Wartburgkreises für die Nutzung der Schulsporthallen und Sportstätten anerkannt.