Verwendungsnachweis Neustartbonus
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Wer 2022 eine Förderung "Neustartbonus" erhalten hat, muss den Verwendungsnachweis mit zwei Originalunterschriften bis zum 28.02.2023 beim Kreissportbund Bad Salzungen einreichen.
Analog der üblichen LSB-Förderungen müssen folgende Punkte bei der Verwendung der Mittel beachtet werden:
- Planzahlen aus dem Antrag übernehmen.
- Einnahmen und Ausgaben müssen gleich sein.
- Es handelt sich "nur" um eine Projektfinanzierung, die lediglich mit 80% der Gesamtkosten gefördert wird. Der Mittelempfänger muss nachweisen, das er 20% Eigenmittel oder sonstige Mittel bezuschusst.
Beispiel: der LSB fördert 500 Euro (=80%) dann muss der Verein 125 Euro (=20%) Eigenmittel ergänzen - Verwendungsnachweis mit zwei Originalunterschriften bis zum 28.02.2023 beim KSB Bad Salzungen einreichen.