Umsetzung Stufenmodell - Schutzkonzepte
Zur Implementierung von Schutzkonzepten für Sportvereine hat der Landessportbund Thüringen e.V. einen Stufenplan mit 8 Maßnahmen beschlossen, die es umzusetzen gilt. Ein eigenes Schutzkonzept ist damit künftig eine weitere Voraussetzung für die allgemeine Sportförderung durch den Landessportbund.
Die Umsetzung erfolgt nach 2 Stufen:
1. Stufe bis Ende Dezember 2026
Erfüllung von mindestens 4 Maßnahmen als Fördervoraussetzung für 2027 (welche 4 Maßnahmen umgesetzt werden ist frei wählbar)
2. Stufe bis Ende Dezember 2028
Erfüllung von allen Maßnahmen als Fördervoraussetzung für 2029
Unten sind die einzelnen Maßnahmen mit kurzen Erläuterungen und Mustervorlagen versehen. Zur Erstellung von Schutzkonzepten und zur Schulung von Verantwortlichen im Sportverein empfehlen wir folgende Fortbildungsveranstaltungen:
09.05.2026 - "Kinderschutz im Sportverein" in Eisenach
22.08.2025 - "Kinderschutz im Sportverein" in Bad Salzungen
Es wurde ein Beschluss für ein Präventionskonzept zur „Prävention von sexualisierter Belästigung und Gewalt“ durch die Vereinsführung verabschiedet.
Es wurde per Beschluss der Vereinsführung mindestens eine Person als Ansprechpartner*in für das Themenfeld benannt und eine Anbindung an das Präsidium/den Vorstand festgelegt.
Die Kontaktdaten des/der Ansprechpartner*in sind auf der Vereinshomepage und/oder auf dem Vereinsgelände/Trainingsstätten veröffentlicht.
Die haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Vereins haben den Ehrenkodex unterzeichnet.
Ehrenkodex_LSB.pdf
Bei haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die im Auftrag des Vereins Kinder und Jugendliche betreuen oder Ansprechpartner*in für den Bereich interpersonelle Gewalt und Kinderschutz sind, erfolgt bei (Neu-)Einstellungen und in regelmäßigen Abständen eine Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis.
Vorlage zur Beantragung des erw. Führungszeugnisses bei Einwohnermeldeamt:
Beantragung_Fuehrungszeugnis.pdf / Anschreiben_fuer_Einwohnermeldeamt.pdf
Vorlage und Empfehlung zur Dokumentation der Einsichtnahme:
Einsichtnahme_erw._Fuehrungszeugnis.pdf
Die haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Vereins werden im Themenfeld qualifiziert.
Zum Thema Kinderschutzkonzepte für Sportvereine werden zwei Fortbildungen im Kreissportbund Wartburgkreis angeboten:
09.05.2026 - "Kinderschutz im Sportverein" in Eisenach
22.08.2025 - "Kinderschutz im Sportverein" in Bad Salzungen
Auch die Beratungs- und Fortbildungsangebote des Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie können genutzt werden: https://www.kinderschutz-thueringen.de/
Die Satzung enthält eine Passage, in der sich der Verein gegen jede Form von sexualisierter Belästigung und Gewalt ausspricht.
Auszug aus der LSB-Mustersatzung zu Grundsätzen:
Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist. Der Verein setzt sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein."
Zudem sieht der Verein rechtssichere Regelungen für eine Sanktionierung bei entsprechendem Fehlverhalten in Form von Vereins- in seiner Satzung (und ggf. weiterer Rechtsvorschriften) vor.
Auszug aus der LSB-Mustersatzung zu Strafen:
- Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, die Regelungen dieser Satzung und der Vereinsordnungen zu beachten und einzuhalten. Anweisungen und Entscheidungen der Vereinsorgane sowie der Mitarbeiter des Vereins sind zu beachten und Folge zu leisten.
- Mitglieder, die schuldhaft gegen diese Satzung, insbesondere gegen § (Verweis Grundsätze) der Satzung, verstoßen, können mit Vereinsstrafen belangt werden. Für schuldhaftes Handeln genügt Fahrlässigkeit, soweit in dieser Satzung oder im Gesetz nichts anderweitiges bestimmt ist.
- Als Vereinsstrafen können verhängt werden:
a. Verwarnung,
b. Verweis,
c. Ordnungsgeld im Einzelfall bis zu 500,00 €,
d. befristeter oder gänzlicher Ausschluss vom Trainings- und Übungsbetrieb, sowie der Teilnahme und Startberechtigung an sportlichen Veranstaltungen, Turnieren und Wettkämpfen,
e. Vereinsausschluss - Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden
a. bei erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen,
b. bei einem schweren Verstoß gegen die Interessen des Vereines,
c. bei grob unsportlichem Verhalten oder
d. bei vereinsschädigendem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins. Dieses ist insbesondere gegeben bei Kundgabe rechtsextremistischer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Gesinnung, einschließlich des Tragens beziehungsweise Zeigens rechtsextremistischer Kennzeichen und Symbole sowie von Verstößen gegen die in § (Verweis Grundsätze) Satzung normierten Grundsätze. - Ein Mitglied kann des Weiteren von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Beiträgen oder Umlagen in Höhe von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist. Der Ausschluss kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, vier Wochen vergangen sind.
- Über Vereinsstrafen und / oder den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig; sie muss schriftlich binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung erfolgen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.
- Näheres kann eine "Strafenordnung" regeln.
Quelle: LSB Thüringen, Mustersatzung
Es gibt im Verein einen Interventionsplan für den Umgang mit Fällen sexualisierter Belästigung und Gewalt.
Der Interventionsplan bietet allen Mitarbeitenden Orientierung und Handlungssicherheit, wenn Sie Anzeichen für Gewalt wahrnehmen. Ergänzend sind Aussagen zu folgenden Inhalten darzustellen:
- Verbindliches Vorgehen bei einem Verdachtsfall (insb. Handlungsschritte, Verantwortlichkeiten, Meldewege)
- Sofortmaßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen
- Einschaltung von Dritten (auch: Umgang mit der Öffentlichkeit und den Medien)
- Dokumentation, Datenschutz, Rehabilitation und Aufarbeitung
- Aussagen zu Opferschutz und Nachsorge
Quelle: Handreichung_Kinderschutzkonzept-Sportvereine.pdf
Zur Dokumentation und Archivierung von Verdachts- und Vorfällen kann das folgende Gesprächsprotokoll verwendet werden:
Gespraechsprotokoll.docx
Es sind interne und externe Anlaufstellen für Betroffene benannt und diese werden an die Teilnehmenden von vereinseigenen Maßnahmen kommuniziert.
innerhalb des Vereins: Ansprechpartner*innen, Kummerkasten, digitale Umfrage
externe Ansprechpartner für Sportvereine zur Beratung und Betroffene:
Kinderschutzbeauftragter im Thüringer Sport:
Steffen Sindulka bei Fragen zum weiterem Vorgehen
Kontakt: Werner- Seelenbinder- Str.1
99096 Erfurt
Tel: 0361 34054-360
Mail:s.sindulka@thueringer-sportjugend.de
Verantwortliche für Kinder- und Jugendschutz im Landratsamt des Wartburgkreises:
Christina Oechel für Ansprache und Meldung der Vorkommnisse, Kontakt im LRA des WAK
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695/61 8210
Telefax: 03695/61 7199
E-Mail: Kindheit.Jugend@wartburgkreis.de
Kinder- und Jugendschutzdienst - Beratungsstelle Bad Salzungen:
Sabine Wenzel
Rudolf-Breitscheid-Straße 14
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695 8520-12
Telefax: 03695 8520-17
E-Mail: sorgentelefon@sozialwerk-meiningen.de
weitere Beratungs- und Hilfsangebote:
Kinder- und Jugend-Sorgentelefon Thüringen
Nummer gegen Kummer
Weißer Ring
Es liegt eine Risikoanalyse vor, die die sportart- bzw. organisationsspezifischen Bedingungen beschreibt, die die Ausübung von sexualisierter Belästigung und Gewalt begünstigen könnten.
"Risikoanalyse Analyse von bereits vorhandenen einrichtungsspezifischen Faktoren, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen im pädagogischen Alltag nicht gewährleisten, wie zum Beispiel:
- Besonderheiten der Sportart
- Personalmangel
- räumliche Gestaltung (enge, uneinsichtige Räume)
- fehlendes Fachwissen der Mitarbeitenden
- Art, Anzahl und Verhältnis beteiligter Kulturen
- Situationen und Routinen im Vereins-Alltag wie z. B. Dusch- und Umkleidesituationen
- ....
Die Ergebnisse der Analysen sind anschließend darauf zu überprüfen, inwiefern welche bestehenden Potenziale den ermittelten Risiken entgegenwirken können. Für die Risiken, denen nicht durch bestehende Potenziale entgegengewirkt werden kann, sollten entsprechende Maßnahmen zur Prävention entwickelt werden. "